Wahrend der fehlgeschlagene Versuch eine der umstrittensten Rechtsfiguren des Allgemeinen Teils darstellt, ist der Nutzen seines historischen Vorbildes - des delit manque - in der franzosischen Strafrechtswissenschaft nahezu unbestritten. Unter Annaherung an dessen inhaltliche Form und besonderer Beachtung der ratio legis von 24 StGB werden Tat- und Fehlschlagsbegriff modifiziert und die Relevanz des Taterplans trotz grundsatzlicher Anerkennung der Theorie vom Rucktrittshorizont hinterfragt. Damit wird einem verselbststandigten Anwendungsbereich des Fehlschlags Einhalt geboten und der Rechtsfigur inhaltlich Grenzen gesetzt.