Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht irgendwo auf dieser Welt ein neues Buch uber Carl Schmitt erscheint. Warum also noch ein Buch? Betrachtet man die Sekundarliteratur, fallt auf, dass es so gut wie keine Monographie gibt, die Schmitts rechtswissenschaftliches Werk juristisch wurdigt. Diese Lucke will die hier vorgelegte Untersuchung schliessen, indem sie den eindeutigen Schwerpunkt auf seine Beitrage zum Staats- und Volkerrecht legt. Das erfordert die Untersuchung seiner Stellung im zeitgenossischen Schrifttum und die Klarung der Frage, ob einzelne seiner Positionen und Begriffe noch heute in der Staatsrechtswissenschaft prasent sind. Erst in zweiter Linie werden seine Schriften zu den Grundlagenfachern Rechtstheorie und Rechtsphilosophie, Verfassungsgeschichte und allgemeine Staatslehre gewurdigt. Schmitts Arbeiten wollen immer auch Antworten auf aktuelle politische Herausforderungen geben. Deshalb kann auf die Thematisierung seiner Biographie und des zeitge schichtlichen Hintergrunds nicht verzichtet werden.